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News | Markt- und Bauwirtschaft
28.06.2023

Wohneigentumsförderung für Familien am 01.06.2023 gestartet

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt Familien beim Erwerb neugebauter Häuser oder Wohnungen mit zinsgünstigen Darlehen, sofern – analog zum Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) – der EH 40-Standard erreicht und die Vorgaben zu den Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus eingehalten werden sowie die Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien erfolgt.

Antragsberechtigt sind Selbstnutzer einer Neubauimmobilie mit mindestens einem minderjährigen Kind und einem zu versteuernden jährlichen Haushaltseinkommen von bis zu 60.000 Euro (bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind), die bei Antragstellung nicht über Wohneigentum verfügen. Die maximale Kreditsumme beträgt je nach Anzahl der Kinder zwischen 140.000 Euro und 190.000 Euro (mit QNG-Zertifikat 190.000 Euro bis 240.000 Euro). Der Zinssatz liegt zum Start des Programms je nach Laufzeit, Zinsbindung und Tilgung zwischen 0,01 und 1,35% bei einer Laufzeit von 35 Jahren und damit mehr als drei Prozentpunkte unterhalb des Marktniveaus. Für das Programm stehen 2023 zunächst 350 Mio. Euro zur Verfügung.

Aus Sicht der baustoffverbände ist die Einführung der angekündigten Wohneigentumsförderung grundsätzlich zu begrüßen. Dabei ist es angesichts der aktuellen Rahmenbedingungen auf dem Kapitalmarkt sinnvoll, auf verbilligte Darlehen zu setzen. Allerdings sind die Förderbedingungen angesichts des zu erreichenden Standards und der vorgegebenen Einkommensgrenzen sehr restriktiv; insbesondere im städtischen Raum dürfte Neubau-Wohneigentum für die Zielgruppe in Zeiten hoher Grundstücks- und Baupreise in vielen Fällen nicht finanzierbar sein. Zum Vergleich: Beim 2021 ausgelaufenen Baukindergeld lag die Einkommensgrenze für Familien mit einem Kind bei 90.000 Euro (plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind) für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum im Neubau und Bestand.

Darüber hinaus hat das Bundebauministerium vor wenigen Tagen bekanntgegeben, dass die Neubauförderung um 888 Mio. Euro aufgestockt wird. Zur Neubauförderung zählen die seit März laufende KFN-Förderung sowie die neue Wohneigentumsförderung. Bislang standen für 2023 1,1 Mrd. Euro zur Verfügung. Mit der Erhöhung ist das Programm nun zunächst bis Ende des Jahres gesichert. Insgesamt ist die Aufstockung ein wichtiges Signal: Zwar dürften die durch die Förderung ausgelösten Impulse angesichts der hohen Anforderungen überschaubar sein. Ein weiterer Förderstopp aufgrund fehlender Mittel hätte das Investorenvertrauen indes weiter untergraben und für noch mehr Unsicherheit am Markt gesorgt.

Weitere Informationen zur neuen Wohneigentumsförderung sind auf den Internetseiten des BMWSB und der KfW abrufbar.