
Weg frei für die Speicherung von Kohlendioxid
Nicht alle CO2-Emissionen sind vermeidbar. Zur Erreichung der Klimaziele ist es notwendig, in einigen Bereichen auch die Speicherung von CO2 im Boden zu erlauben. Dafür hat die Bundesregierung nun den Weg freigemacht – ein wichtiger Tag auch für den Industriestandort.
Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) beschlossen. Dieser soll die Abscheidung und Speicherung von Kohlenstoffdioxid (CO2) ermöglichen – und anders als bisher nicht nur zu Forschungszwecken, sondern auch in größerem Maßstab. Denn Deutschland hat sich verpflichtet, bis 2045 klimaneutral zu werden.
Leider können nicht alle Treibhausgase vermieden werden. In bestimmten Bereichen und Prozessen werden auch in Zukunft Treibhausgase entstehen, zum Beispiel in der Zement- und Kalkindustrie, in Bereichen der Grundstoffchemie und in der Abfallverbrennung. Daher sind Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in tiefen geologischen Gesteinsschichten unverzichtbar.
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