Preise von Bauprodukten: Erlass des Bauministeriums zu Stoffpreisgleitklauseln
Aufgrund des Ukrainekriegs sind die Preise vieler Bauprodukte wie Stahl und Bitumen stark gestiegen. Bauunternehmen haben erhebliche Schwierigkeiten, belastbare Angebote für Ausschreibungen abzugeben. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesbauministerium einen Erlass zum Thema Lieferengpässe und Stoffpreisänderungen veröffentlicht.
Der Erlass ermöglicht in der gegenwärtigen Krisensituation die Anwendung von Stoffpreisgleitklauseln für bestimmte Produktgruppen (u.a. Stahl, Aluminium, Kupfer, Bitumen, Asphaltmischgut, Zementprodukte, Holz). Damit sollen Preissprünge während eines Bauprojekts aufgefangen werden. Bislang lehnen viele Vergabestellen die Einbeziehung einer Gleitklausel in Verträge ab, da in den vergangenheitsbezogenen Daten der Baukostenindizes noch keine Veränderungen festzustellen sind.
Im Rahmen der Neuregelung wird die Frist zwischen Angebotsabgabe und Einbau von sechs auf einen Monat verkürzt. Dadurch werden auch viele kurzlaufende Bauverträge in die Preisgleitung einbezogen. Dies trägt den Preissprüngen der letzten Wochen Rechnung.
Der Erlass, der zunächst bis zum 30. Juni 2022 befristet ist und für alle Bundesbaumaßnahmen gilt, ist zu begrüßen. Da Bauprojekte für die Unternehmen so wieder kalkulierbarer werden, ist er ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung der Bautätigkeit. Es ist zu hoffen, dass sich auch Länder und Kommunen an dem Bundeserlass orientieren werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage.
Ihr Ansprechpartner
Christian Engelke
Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V.
Tel.: 030 7261999-0
Email: c.engelke(at)bvbaustoffe.de