Jahressteuergesetz 2022
Anhebung der linearen AfA sowie Sonder-AfA (EH-40-Standard) beschlossen
Das am 02.12.2022 durch den Bundestag beschlossene Jahressteuergesetz (JStG) 2022 sieht spürbare steuerliche Verbesserungen für den Mietwohnungsbau vor. Zum einen enthält es die Anhebung der linearen Abschreibung im Mietwohnungsbau von derzeit 2 % auf 3 %. Anders als ursprünglich vorgesehen, wird die Anpassung des Abschreibungssatzes nicht erst zur Jahresmitte, sondern bereits zum 01.01.2023 greifen. Mit der Neuregelung wird eine langjährige Forderung der Bau- und Immobilienverbände erfüllt und die AfA auf ein sachgerechtes Niveau gebracht. Zu begrüßen ist insbesondere, dass die Anpassung angesichts der schwierigen Lage des Wohnungsbaus vorgezogen wurde.
Zum anderen beinhaltet das Jahressteuergesetz die Fortführung der Ende 2021 ausgelaufenen Sonderabschreibung für bezahlbaren Mietwohnungsneubau, wenn auch unter angepassten Bedingungen: Für neugebaute Wohnungen (Stellung des Bauantrags zwischen 01.01.2023 und 31.12.2026) greift eine Sonder-AfA in Höhe von 5 % jährlich über den Zeitraum von vier Jahren, wobei die Bemessungsgrundlage für die Inanspruchnahme bei maximal 2.500 Euro Anschaffungs- und Herstellungskosten je Quadratmeter liegt. Die Abschreibung ist an die Erreichung des EH 40 NH-Standards geknüpft. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass die Anschaffungs- und Herstellungskosten 4.800 Euro je Quadratmeter nicht übersteigen. Die Einführung der Sonderabschreibung ist ebenfalls zu begrüßen, auch wenn das vorausgesetzte Effizienzniveau sehr ambitioniert ist.
Mit den genannten Maßnahmen werden wichtige Signale für mehr Mietwohnungsbau gesetzt. Aufgrund der schwierigen Lage der Bau- und Immobilienwirtschaft ist allerdings damit zu rechnen, dass der zusätzliche Nachfrageeffekt zunächst überschaubar bleiben dürfte.
Den Entwurf zum Jahressteuergesetz sowie die abschließenden Ergänzungen des Finanzausschusses sehen Sie rechts - PDF.