Gesetz für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 in Kraft getreten
Im Dezember 2025 wurde vom Deutschen Bundestag und Bundesrat das „Gesetz für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten 2026“ verabschiedet und in Kraft gesetzt. Ziel des Gesetzes ist es, die Kostenbelastung der Stromkundinnen und Stromkunden zu verringern, indem Teile der hohen Kosten für das Strom-Übertragungsnetz ab dem 1. Januar 2026 staatlich bezuschusst werden.
Die vier großen Übertragungsnetzbetreiber haben im Kalenderjahr 2026 einen Anspruch auf Zahlung eines Zuschusses in Höhe von insgesamt 6,5 Mrd. Euro. Die aktuelle Maßnahme ist gesetzlich im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) durch den neu eingefügten § 24c „Weiterer Zuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungskosten: Zahlungsmodalitäten, Festlegungskompetenz“ verankert.
Die bereitgestellten 6,5 Mrd. Euro entsprechen etwa der Hälfte der im Jahr 2024 angefallenen Stromübertragungsnetzentgelte. Die kommenden Haushaltsverhandlungen werden zeigen, ob der Zuschuss auch über 2026 hinaus fortgeführt wird. Laut Bundesregierung ist aber geplant, den Bundeszuschuss auch in den Folgejahren bis einschließlich 2029 zu gewähren.
Die Übertragungsnetzkosten entstehen für den Transport von Strom über das Hochspannungsnetz. Sie sind Bestandteil der Netzentgelte und werden über den Strompreis an die Unternehmen weitergegeben. In den vergangenen Jahren haben insbesondere der Netzausbau im Zuge der Energiewende sowie steigende Systemkosten zu einem deutlichen Anstieg dieser Entgelte geführt. Um diese Kosten zu dämpfen und die Strompreise insgesamt zu entlasten, hat nun der Bund, wie im Koalitionsvertrag abgekündigt, eingegriffen.
Relevanz für die Kalksandstein- und Porenbetonindustrie:
Kalksandstein- und Porenbetonwerke weisen aufgrund ihrer verfahrenstechnischen Auslegung einen hohen spezifischen Strombedarf auf. Vor diesem Hintergrund stellen Netzentgelte einen relevanten Kostenbereich innerhalb der gesamten Strombezugskosten dar, insbesondere bei hohem Leistungsbezug und kontinuierlichem Betrieb.
Die Absenkung der Übertragungsnetzentgelte führt für die Unternehmen der Kalksandstein- und Porenbetonindustrie zu:
- Einer Reduzierung der spezifischen Stromnebenkosten (€/MWh)
- Einer Entlastung der leistungs- und arbeitsbezogenen Netzentgeltanteile
Die konkrete Entlastungswirkung ist abhängig von:
- Dem jeweiligen Netzgebiet des Anschlusses
- Der Weitergabe der Übertragungsnetzkosten über den Verteilnetzbetreiber
- Der individuellen Lastgangstruktur (Jahreshöchstlast, Benutzungsdauer)
Für die Kalksandstein- und Porenbetonindustrie ist ein Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten seitens des Bundes als temporäre, aber relevante Kostenentlastung zu bewerten. Sie trägt dazu bei, die hohe Belastung durch strompreisbestimmende Nebenkosten im Jahr 2026 abzumildern.
Gleichzeitig bleibt festzuhalten, dass es sich bei der aktuellen Maßnahme zunächst um eine einjährige Maßnahme handelt. Für Investitionsentscheidungen, insbesondere im Kontext der Dekarbonisierung und Elektrifizierung von Produktionsprozessen, sind dauerhafte verlässliche und wettbewerbsfähige Netzentgeltstrukturen weiterhin von zentraler Bedeutung.
