Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ veröffentlicht
Ende August 2024 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die finale Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ veröffentlicht. Inzwischen ist die BIK-Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und damit offiziell in Kraft getreten.
Die aktuelle Förderrichtline BIK richtet sich explizit an den industriellen Mittelstand (KMU) und ist ausdrücklich nicht nur an die energieintensiven Industriesektoren adressiert. Daher fordern wir unsere Mitgliedsunternehmen der Kalksandsteinindustrie auf, diese „Chance“ der Förderung von Dekarbonisierungsmaßnahmen durchaus zu nutzen.
Im Folgenden fassen wir die wesentlichen Informationen zur BIK-Förderrichtlinie zusammen:
Förderhöchstgrenzen:
- Die Fördermöglichkeiten starten für Projekte ab einem Investitionsvolumen von 500.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
- Für große Unternehmen startet die Förderung ab einem Investitionsvolumen von 1 Million Euro.
Start 1. Förderaufruf:
- Der erste Förderaufruf startet laut BMWK am 1. September 2024.
- Unternehmen haben bis zum 30. November 2024 Zeit, Projektskizzen ihrer Dekarbonisierungsvorhaben einzureichen.
- Vorbehaltlich der Haushaltsplanung soll der Förderwettbewerb bis 2030 einmal jährlich wiederholt werden.
Das BIK setzt sich aus zwei Fördermodulen zusammen. Für die Mitgliedsunternehmen der Kalksandsteinindustrie ist das Modul 1 von Interesse:
Modul 1 – „Vorhaben zur Dekarbonisierung der Industrie inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung“
- Richtet sich an alle in Deutschland ansässigen Industrieunternehmen, die Anlagen mit industriellen Prozessen planen oder betreiben und mindestens 40 Prozent ihrer CO2- Emissionen in der Produktion durch Investitions- oder Forschungsprojekte einsparen wollen.
- Die Förderung ist nicht auf die energieintensiven Sektoren beschränkt, sondern „offen für alle Industriezweige“.
- Je nach Unternehmensgröße, Projekttyp und Region werden zwischen 25 und 80 Prozent der Kosten für Dekarbonisierungsprojekte technologieübergreifend übernommen.
- Für mittlere Unternehmen kann die Förderung um 10 und für kleine Unternehmen um 20 Prozentpunkte erhöht werden.
- Der maximale finanzielle Zuschuss ist auf 200 Millionen Euro gedeckelt.
- Projektträger ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI).
Das Modul 2 – „Vorhaben zur Anwendung und Umsetzung von CCU (Carbon Capture and Utilisation) und CCS (Carbon Capture and Storage) inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung“ richtet sich allein an die energieintensiven Industriesektoren!
Weitere Informationen zu beiden Modulen der BIK finden Sie hier.