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Klima, Energie und Umwelt
22.03.2024

Erste Ausschreibungsrunde der Klimaschutzverträge (KSV) gestartet

Um die Dekarbonisierung der Industrie voranzubringen, will das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit großen CO2-Emittenten in der Industrie (z. B. Kalk-, Zement-, Chemie- und Stahlindustrie) Klimaschutzverträge schließen (KSV) – engl. Carbon Contracts for Difference (CCfD).

Die Umstellung auf eine klimafreundliche Produktion ist absolut notwendig, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Aktuell werden Unternehmen aber noch aufgrund von Preisrisiken und Mehrkosten von einer Transformation zu einer klimafreundlichen Produktion abgehalten. Klimaschutzverträge sollen in Zukunft eine Anstoßfinanzierung für die Unternehmen bieten, mit dem Ziel neuartige Industrieanlagen in Deutschland zu errichten und zu betreiben. Beispielsweise ist noch unklar, wie sich der Preis für Wasserstoff entwickelt. Viele Unternehmen meiden diese Investitionen noch.

Für kleine Industrieanlagen existieren bereits verschiedene Förderprogramme etwa die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ oder das „Förderprogramm Dekarbonisierung der Industrie“ und die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“. Für große Industrieanlagen fehlt bislang ein entsprechend breit angelegtes Förderprogramm. Hierzu hat die Bundesregierung nun ein Förderprogramm erarbeitet, im Ressortkreis abgestimmt und von der EU-Kommission genehmigen lassen. Am 16. Februar 2024 hat die Europäische Kommission grünes Licht für den ersten Förderaufruf gegeben.

Am 12. März 2024 hat die Bundesregierung den ersten Förderaufruf gestartet. Deutschland ist der erste Mitgliedstaat der Europäischen Union, der dieses neue Instrument nutzt.

Am ersten Förderaufruf kann nur teilnehmen, wer bereits im Sommer 2023 das vorbereitende Verfahren erfolgreich durchlaufen hat. Wer sich an diesem vorbereitenden Verfahren nicht beteiligt hat, kann an späteren Gebotsverfahren teilnehmen.

Das Fördervolumen der ersten Ausschreibungsrunde beläuft sich auf vier Milliarden Euro. Um auch kleinen und mittelgroßen Projekten Zugang zu gewähren, besteht eine Höchstgrenze von einer Milliarde Euro je Förderantrag. Nach dem ersten Gebotsverfahren soll im Herbst 2024 eine weitere Gebotsrunde folgen. Im kommenden Jahr sind zwei weitere Auktionsrunden vorgesehen, in denen auch größere Projekte antragsberechtigt sein sollen.

Für 2024 sind für die KSV laut Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF) 200 Millionen Euro geplant. Insgesamt will das BMWK das Förderprogramm mit einem „zweistelligen Milliardenbetrag“ über alle Ausschreibungsrunden und Vertragslaufzeiten hinweg ausstatten.

Im Rahmen der Klimaschutzverträge sollen sowohl Investitions- wie auch Betriebskosten über einen Zeitraum von 15 Jahren gefördert werden. Dies orientiert sich an den Finanzierungszeiträumen der Privatwirtschaft. Dadurch sollen die Unternehmen einerseits Planungssicherheit für den Bau großer Industrieanlagen erhalten. Andererseits können dadurch private Investoren neben dem Staat klimafreundliche Anlagen mitfinanzieren. Die staatliche Förderung soll durch die gewählte Vertragslaufzeit, also je Anlage, günstiger werden. So können mit dem vorhandenen Budget mehr Klimaschutzverträge abgeschlossen werden.

Wie wird die Förderung errechnet: Grundlage der Förderung ist ein fester Vertragspreis pro vermiedener Tonne CO2, der im Rahmen des Auktionsverfahrens ermittelt wird. Dieser Vertragspreis wird dynamisiert – abhängig von weiteren Faktoren (ETS-Preis, Preis für Wasserstoff und Strom) wird auf den Vertragspreis ein bestimmter Betrag aufgeschlagen oder auch abgezogen, um die Zahlung zu ermitteln. Soweit das Ergebnis negativ ist, kehrt sich der Klimaschutzvertrag um, d. h. das Unternehmern enthält dann kein Geld mehr vom Staat, sondern muss an den Staat Geld zahlen.  

Unter den Voraussetzungen der Förderrichtlinie sind auch das Abscheiden und Speichern und das Abscheiden und Nutzen von CO2 (CCS – Carbon Capture and Storage und CCU – Carbon Capture and Utilisation) grundsätzlich förderfähig. ABER: In der ersten Ausschreibungsrunde werden CCS/CCU noch nicht berücksichtigt! Die gesetzlichen Rahmenbedingungen lassen die entsprechende Förderung noch nicht zu. Hierfür werden das neue Kohlendioxid-Speicherungs- und Transportgesetz (KSpTG) sowie die weiteren Bestandteile der finalen Carbon Management Strategie (CMS) die wesentlichen Voraussetzungen bilden.