Der Gebäudetyp E
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat sich – zusammen mit den Partnern aus dem Bündnis bezahlbarer Wohnraum – das Ziel gesetzt, den Wohnungsbau einfacher, schneller und effizienter zu machen.
Gebäudetyp E – Innovativer Ansatz für das kostengünstige Bauen
Beim Bauen sind die sogenannten "allgemein anerkannten Regeln der Technik" (aRdT) vertragsrechtlich relevant. Damit sind alle Regeln gemeint, die unter Branchenfachleuten als technisch geeignet, angemessen und notwendig erachtet werden, um gut und fehlerfrei zu bauen, und die sich in der Praxis bewährt haben. Welche Normen genau zu den aRdT gehören, ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern folgt dem Branchenwissen und wird im konkreten Streitfall durch die Rechtsprechung festgestellt. Diese tendiert dazu, eine mangelhafte Leistung (Sachmangel) anzunehmen, wenn nicht alle aRdT berücksichtigt wurden. Das hat in der Praxis dazu geführt, dass Bauvorhaben meist so ausgeführt werden, dass sie allen bautechnischen Normen entsprechen, auch jenen, die nur dem Komfort dienen. Das alles hat den Neubau oder auch die Sanierung von Wohnungen verteuert und Investoren und Käufer ausgebremst.
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