Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG): Neue Förderrichtlinien ab 01.01.2023
Das Bundeswirtschaftsministerium hat die ab Jahresanfang 2023 geltenden Förderrichtlinien zur Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht (Link: BMWK - Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (energiewechsel.de)).
Mit der Revision werden bestimmte Sanierungsanreize verbessert. So erhalten besonders ineffiziente Gebäude (Worst Performing Buildings, WPB) nunmehr einen Förderbonus von 10 % (bisher: 5%), wenn sie auf EH 70 EE-Niveau oder besser saniert werden. Für serielle Sanierungen wird ein Bonus von 15 % (ab EH 55) gewährt. Positiv ist darüber hinaus, dass Wärmepumpen eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 2,7 (ab 1.1.2024: 3,0) erreichen müssen, um gefördert zu werden. Damit wird das Signal gesetzt, dass die Gebäudehülle für den effizienten Einsatz von Wärmepumpen ein Mindestmaß an Energieeffizienz erreichen muss.
Zu kritisieren ist hingegen insbesondere die weiterhin bestehende Ungleichbehandlung von Sanierungsmaßnahmen an Gebäudehülle bzw. -technik hinsichtlich der Förderhöhe: Da Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle mit maximal 20 %, der Einbau von Wärmepumpen aber mit maximal 40 % (jeweils einschließlich Boni) gefördert wird, besteht ein Fehlanreiz in Bezug auf die Vernachlässigung der Gebäudedämmung. Auch die im Sommer 2022 in Kraft getretene Verringerung der Fördersätze sowie die Verschlechterung der Förderung für Effizienzhaussanierungen (u.a. Wegfall EH 100-Förderung) bleiben bestehen.
Die geplante BEG-Neubauförderung wird ab März 2023 im Rahmen einer eigenen Richtlinie unter dem Titel „Klimafreundlicher Neubau“ geregelt. Bis dahin gilt die bestehende Neubauförderung (EH 40 NH) fort.
Die wesentlichen Änderungen in der BEG sind auch unter folgendem Link zusammengefasst: BMWK - Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (energiewechsel.de)